von Gregor Schürer
Neulich habe ich meine Wahlbenachrichtigung bekommen, wie vermutlich die meisten von ihnen. Man kennt das ja schon, außer man ist Erstwähler/in. Zunächst hefte ich den Brief der Stadtverwaltung nach dem Auspacken an die Pinwand. Tage später fällt mein Blick dann wieder drauf und meine Stirn runzelt sich. Denn nun lese ich, dass ich nicht nur darüber benachrichtigt wurde, dass am 22. März 2026 ein neuer Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt wird. Das wusste ich. Am selben Tag wird auch der Bürgermeister direkt gewählt. Das wusste ich auch. Es findet aber laut amtlichem Brief auch die Direktwahl von Ortsvorsteher/in und Landrätin/Landrat statt. Jetzt komme ich doch ins Grübeln. Den Ortsvorsteher von Heimershein, wo ich wohne, Jürgen Saess, haben wir 2022 gewählt, seine Amtszeit läuft noch. Und die Landrätin, Cornelia Weigand, wurde ebenfalls 2022 gewählt, ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Eine Nachfrage bringt Licht ins Dunkel. Im schönsten Amtsdeutsch teilt man mir mit: Bei Flächenwahlen verbunden mit Direktwahlen werden alle möglichen Direktwahlen bei allen Städten und Gemeinden, in denen Direktwahlen stattfinden, landeseinheitlich abgedruckt. Es erfolgt keine Separierung der stattfindenden Direktwahlen auf den Wahlbenachrichtigungen in der Gemeinde selbst sondern eine Auflistung aller stattfinden Direktwahlen in Rheinland-Pfalz.
Will heißen: Alle bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 wahlberechtigten 2.948.100 Bürgerinnen und Bürger bekommen dieselbe Benachrichtigung, auf der bei allen dasselbe steht. Ich werde also über eine irgendwo in Rheinland-Pfalz stattfindende Direktwahl einer Landrätin bzw. eines Landrats informiert, obwohl ich dort gar nicht wohne und dafür gar nicht wahlberechtigt bin. Interessanter Ansatz. Nochmal zum Mitschreiben für alle: Wir haben KEINE Vierfachwahl. Wir in Bad Neuenahr wählen den Landtag und den Bürgermeister, sonst nichts. Egal, was auf der Benachrichtigung steht.
AW: Neulich vor der Vierfachwahl
Neulich vor der Vierfachwahl